Hanse Sektkellerei Wismar | Allgemeine Informationen

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hanse Sektkellerei Wismar GmbH ist bemüht, die Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite www.hanse-sektkellerei.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar.

Die Seiten sind strukturiert mittels Überschriften, Absätzen und anderen Gestaltungselementen. Die konsequente Verwendung der passenden Elemente ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Inhalte der Website auch über Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte (Screenreader) zu erfassen.

Die Schriftart wurde mit Himblick auf ihre Lesbarkeit ausgewählt. Bedienelemente sind konsistent in der Darstellung und durch Größe und Beschriftung einfach zu bedienen. Die gesamte Seite ist sowohl per Maus als auch Tastatur bedienbar.

Dennoch können an einzelnen Stellen noch Barrieren bestehen. Diese Mängel werden sukzessive im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses behoben.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei. Eine Verbesserung ist fortlaufend geplant.

a) Unvereinbarkeit mit der BITV

  • Es können Farb-Kombinationen auftreten, deren Kontrastverhältnis nicht vollständig den Anforderungen der BITV-RP entspricht (WCAG 1.4.3 – Kontrast Minimum).

  • Einzelne Bedienelemente sind nicht korrekt zugeordnet oder beschriftet.

  • Vereinzelte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.

  • Download-Dateien werden teilweise in proprietären Formaten (z. B. Word, Excel) angeboten, da eine alternative Bereitstellung nicht immer möglich ist.

b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften

  • Zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.

c) Unverhältnismäßige Belastung

  • Eingebettete Videos, die auf der Plattform YouTube veröffentlicht wurden, verfügen teilweise nicht über Audiodeskriptionen (WCAG 1.2.5 – Audiodeskription für aufgezeichnete Videos). Eine nachträgliche Anpassung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

  • Der Aufwand, sämtliche eingebundene Dokumente aus unterschiedlichen Quellen barrierefrei zu überarbeiten, steht derzeit in keinem Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für die Nutzerinnen und Nutzer.

  • Die vollständige Umstellung aller bestehenden PDF-Dokumente auf barrierefreie Versionen wäre momentan mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.05.2025 erstellt.

Sie basiert auf einer Selbstbewertung anhand eines BITV-Tests, der folgende Prinzipien geprüft hat:

  • Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit
  • Prinzip 2: Bedienbarkeit
  • Prinzip 3: Verständlichkeit
  • Prinzip 4: Robustheit

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Barriere melden: info@hanse-sektkellerei.de

Ansprechperson: Astrid Ratz

Durchsetzungsverfahren

Sollte eine Rückmeldung von uns nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden:

Formular: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V

E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

Postanschrift:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
19048 Schwerin